Hallo Frau Bader, uns deucht, dass wir bei Beantragung der Elternzeit beim Arbeitgeber einen Fehler gemacht haben. Unser Sohn ist am 9.9. letzten Jahres geboren worden. Meine Elternzeit geht bis zum 8.9. dieses Jahres. Mein Mann hat ebenfalls Elternzeit beantragt allerdings erst ab dem 17.9.2009 und nicht direkt ab dem 9.9.2009. Was heisst das jetzt? Wenn er mehr als 30 Stunden zwischen dem 9.9. und dem 17.9. arbeitet, bekommt er kein Elterngeld für die Zeit und somit gar kein Elterngeld, da er die 2 Monate Bezug nicht zusammen bekommt? Es ist leider nicht mehr möglich, die Elternzeit beim Arbeitgeber nach vorne zu ziehen, da die 7 Wochen Frist ja abgelaufen ist. Wir haben von dieser Regelung nichts gewusst. Was passiert uns jetzt?
Mitglied inaktiv - 02.09.2009, 10:29