Frage: Urteilsvollstreckung

Guten Morgen, ich habe jetzt seit einiger Zeit ein Urteil über die Zahlung meines Unterhalts. Einspruch wurde nicht eingelegt. Da er aber bis heute keinen Cent bezahlt hat, weder den aktuellen monatlichen Unterhalt, noch die rückwirkenden Zahlungen, würde ich gern wissen, ob ich überhaupt eine Chance auf das Geld habe. Er arbeitet und verdient recht gut, nur mit einer Lohnpfändung würde ich monatlich noch nicht mal die Hälfte des mir zustehenden Betrages bekommen, ganz zu schweigen von den noch offenen Zahlungen.

Mitglied inaktiv - 22.02.2005, 10:10



Antwort auf: Urteilsvollstreckung

Hallo, Lohnpfändung und Gerichtsvollzieher hinschicken. Haben Sie keinen Anwalt? Wo wohnen Sie denn? Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.02.2005