Hallo Frau Bader, mein AG hat mir meinen Resturlaub vom letzten Jahr gestrichen, da ich ihn noch von der vorhergehenden EZ mit mir "rumschleppe" (kam im Dezember aus meiner EZ). Nun gibt es ja das neue BAG-Urteil vom 20.05 (BAG, 9 AZR 219/07. Laut diesem würde mir der Urlaub nun doch zustehen. Nun meine Fragen: 1. Hat dieses Urteil von Mai Einfluss auf einen gestrichenen Resturlaub von Januar oder kann man sich nur KÜNFTIG darauf berufen? Ich habe leider keine Ahnung, ob es da irgendwelchen Fristen gibt... 2. Wie verhält man sich in solch einem Fall richtig? Reicht ein Schreiben an den AG, den Urlaubsanspruch nochmal zu prüfen und ein Verweis auf das Urteil? Ich würde ungern klagen, da ich ja auf sein Wohlwollen angewiesen bin. Vielen Dank für Ihre Antwort! Jana Hammermüller
Mitglied inaktiv - 05.08.2008, 14:59