Frage: Urteil Essengeld

Guten Tag, ich habe bitte eine Frage. Vor kurzem wurde in Prenzlau ein Urteil zum Thema Essengeld und Träger getroffen. Ich habe es so verstanden, das das Cateringunternehmen, was die Kitas beliefert keine Rechnungen mehr stellen dürfte und man die letzten 3 Jahre Essengeld zurück verlangen kann, da der Träger für die Kosten aufkommen muss und die Eltern nur einen kleinen Beitrag zahlen müssen. Kennen Sie dieses Urteil und können mir helfen wie ich jetzt vorgehen kann? Die Kita Leitung und unser Träger (Stadt) kennen das nicht und können oder wollen im Moment keine Auskunft geben. Ich will mich nicht mit denen streiten, aber wenn so ein Urteil gefallen ist, müssen sie sich doch daran halten oder? Das Catering Unternehmen sendet noch fleißig seine Rechnungen an die Eltern. Vielen Dank für Ihre Arbeit und Mühe und einen schönen 2. Advent Ina Baumann

Mitglied inaktiv - 05.12.2014, 12:55



Antwort auf: Urteil Essengeld

Hallo, das muss in der Satzung o einem Bescheid stehen. Wenn da zum Thema Essensgeld nichts steht, kann man es zurückverlangen. Da das Kind ja tatsächlich gegessen hat, finde ich das persönlich unbillig. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.12.2014



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