Hallo, in der Probezeit kann man keinen Urlaub nehmen. Darf dann der Arbeitgeber die Tage als verfallen gelten machen (nach Jahreswechsel), wenn man nach der Probezeit nicht die Möglichkeit hat die Urlaubstage zu nehmen? Und können schon während des Mutterschutzes die Tage des Urlaubs runtergerechnet werden, bis zum Tag der Geburt??? Danke... Rinoa
Mitglied inaktiv - 24.06.2005, 23:32