Hallo Frau Bader, ich hätte da mal eine Frage: Ich hab ein Jahresvertrag der jatzt zum 14.11.2013 ausgelaufen ist..Bin aber schwanger und seid 24.05.2013 im Beschäftigungsverbot. Meine Frage jetzt, steht mir den trotzdem jeden Monat auch im Beschäftigungsverbot 2 Urlaubstage zu? Leider steht nichts auf meiner Abrechnung, und da ich am 06.12.2013 mein errechneten Geburtstermin habe, habe ich mein Arbeitsgeber angeschrieben, mir meine Urlaubstage auszubezahlen, da der Vertrag sowieso ausgelaufen ist. Doch leider keine Antwort und ich hab sehr schlechtes Verhältnis zum Arbeitsgeber.. Können Sie mir bitte vielleicht helfen, den wenn mir wirklich Urlaubstage zustehen könnte ich zum Anwalt gehen, so wären es unnötige Kosten. Vielen Dank und Liebe Grüße Senika
von senika am 28.11.2013, 13:13