Sehr geehrte Frau Bader , da ich in meiner SS krankgeschrieben war konnte ich nicht meinen vollen mir zustehenden Urlaub bis zum Erziehungsurlaub nehmen. Stimmt es das mein AG den nicht auszahlen muß ausser ich kündige , sondern der Urlaubsanspruch bis zum Ende der EZ. erhalten bleibt und dann wieder zusätzlich mit einfließt? Vielen Dank im vorraus V.Löder
Mitglied inaktiv - 28.11.2003, 08:58