Hallo Frau Bader, ich bin in der 17 SSW und seit gestern im individuellem Beschäftigungsverbot durch meine Frauenärztin. Darf ich trotzdem übernächste Woche in den geplanten Urlaub fliegen (aus sicht der Ärztin wäre es ok!)
Wie sieht es mit dem Urlaubsanspruch aus? Werdrn mir diese Tage, die schon genehmigt waren von meinem Urlaubsanspruch abgezogen oder könnte ich diese nach der Elternzeit (geplant 1 Jahr) nehmen, weil sie mir wieder gut geschrieben werden!
Ach so, es geht um ÖSTERREICH.
Danke, LG
von
Krümel-Keksi
am 15.01.2019, 12:32
Antwort auf:
Urlaubsreise im individuellen beschäftigungsverbot?
Hallo,
geht es um einen Urlaub in Österreich oder sind Sie aucs Österreich? Bitte Frage neu stellen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.01.2019
Antwort auf:
Urlaubsreise im individuellen beschäftigungsverbot?
Wenn du in Urlaub bist, musst du auch Urlaub nehmen. Sonst wärst du wegen der Schwangerschaft besser gestellt wie ohne. Das ist gesetzlich nicht so gedacht. Davon ab würde ich mir das vom Arzt schriftlich geben lassen. AG und KK könnten beide das BV anzweifeln. Individuell bedeutet ja das trotz Einhaltung des mutterschutzes du dieser Arbeit nicht nachgehen kann. Frage ist eben was wäre wenn der AG sagt, er hat ersatzarbeit für dich welche mit den ärztlichen Begrenzungen vereinbar sind. Da würde ich mich also entsprechend absichern. Kann sonst richtig fies ausgehen.
von
Felica
am 15.01.2019, 16:11
Antwort auf:
Urlaubsreise im individuellen beschäftigungsverbot?
Hier im Forum geht es um deutsches Recht, nicht um österreichisches. Da musst du dich mit der Frage an die dortige Aufsichtsbehörde wenden.
Ein deutscher Arbeitgeber wäre sicher nicht erfreut darüber, dass das BV direkt VOR dem Urlaub startet.
Mitglied inaktiv - 15.01.2019, 17:03