Hallo Frau Bader,
Dem Arbeitgeber ist es ja erlaubt, auf Grund der Elternzeit den Urlaub zu kürzen. Allerdings nur bei ganzen kalendermonaten. Wie verhält es sich bei nicht aneinander genommen zwei Monaten als Vater? wenn zB. die Elternzeit vom 28.9. bis 27.10. und als zweiter Monat 28.6. bis 27.7. genommen wird? Es gibt dann ja keinen ganzen kalendermonat. Über Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Danke und gruss
von
schbenny
am 27.01.2018, 04:34
Antwort auf:
Urlaubskürzung wegen Elternzeit?
Hallo,
dann gibt es auch keine Kürzung
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.01.2018
Antwort auf:
Urlaubskürzung wegen Elternzeit?
Dann darf der Arbeitgeber nicht kürzen, haben wir zweimal so gemacht und jetzt fürs dritte Mal wieder.
Die Elterngeldstelle hat es uns letztens auch noch Mal bestätigt.
Lg
von
misses-cat
am 27.01.2018, 07:50
Antwort auf:
Urlaubskürzung wegen Elternzeit?
Kann mich meiner Vorrednerin nur anschließen.
Wenn keine vollen Kalendermonate betroffen sind, darf nicht gekürzt werden.
von
Dojii
am 29.01.2018, 07:42