Urlaubskürzung - Frage vom 21.09., 15.49

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubskürzung - Frage vom 21.09., 15.49

Hallo Frau Bader, danke für Ihre zügige Antwort. Die Firma hat mir nun folgendes geschickt: Personal/Urteile Weniger Arbeit - weniger Urlaub BAG-Urteil zur Urlaubskürzung Würzburg - Wer weniger arbeitet, der bekommt auch weniger Urlaub. Dies geht aus einem höchstrichterlichen aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt hervor, berichtet das Unternehmermagazin "Markt und Mittelstand - M&M". Demnach erhöht oder vermindert sich die Anzahl der Urlaubstage entsprechend, wenn sich die regelmäßige Arbeitszeit auf mehr oder weniger als fünf Tage in der Woche verändert. Die Richter machten deutlich, dass auch bereits entstandene tarifliche Urlaubsansprüche rückwirkend vom Arbeitgeber reduziert werden dürfen. Fehlt zur Umrechnung des Urlaubsanspruchs eine betriebliche Regelung, gilt die entsprechende Bestimmung im Bundesurlaubsgesetz. (Az.: 9 AZR 309/99) Das BAG-Urteil ist nach dem Bericht von "Markt und Mittelstand" auch vor dem Hintergrund des neuen Anspruchs auf Teilzeit interessant. Denn: Nimmt ein Arbeitnehmer sein Recht auf Teilzeit in Anspruch, bekommt er auch weniger Urlaub. ... haben Sie vielleicht ein "Gegenurteil" zur Hand oder kann ich sonst noch was machen? Danke!! Gruß Monika

Mitglied inaktiv - 24.09.2002, 23:34



Antwort auf: Urlaubskürzung - Frage vom 21.09., 15.49

Liebe Monika, wieso? DAs ist doch unstreitig. In der Zeit, wo Sie teilzeit arbeiten, haben Sie weniger Urlaubsanspruch. Sie wollen doch Urlaub nehmen, der schon vor dem EU angefallen ist. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.09.2002