Liebe Frau Bader, ich möchte meinen gesamten noch ausstehenden Urlaub (15 Tage für 2001 sowie 10 Tage für 2002 bis einschließlich Ende des MuSchu) vor Beginn des Mutterschutzes nehmen, da ich ohnehin 3 Jahre Elternzeit nehme und danach nicht mehr in die Firma zurückkehren kann (zu langer Arbeitsweg, außerdem werden wir wahrscheinlich wegziehen). Darf mir mein AG den Urlaub verweigern (man nimmt mir hier die SS ziemlich übel u. möchte mir wohl noch "eins auswischen")? Ich hätte aus o.g. Gründen ja keine Möglichkeit, den Urlaub nach der Elternzeit zu nehmen und bräuchte ihn wirklich schon aus gesundheitl. Gründen, da mein Arbeitsweg von tägl. 3 Stunden immer belastender wird. Gibt es hierzu vielleicht einen Gesetzestext? Vielen Dank im voraus. Patti D.
Mitglied inaktiv - 15.10.2001, 11:07