Hallo zusammen, ich befinde mich seit Februar 2001 im Erziehungsurlaub. Bin techn. Angestellter im Bereich Metall Nordrhein-Westfalen und arbeite während des Erziehungsurlaubs Teilzeit 14 Wochenstunden. Urlaubsgeld wurde in diesem und letztem Jahr mir auf die Arbeitszeit runtergerechnet ausgezahlt. Jetzt ist mir von einem Bekannten ein Gerichtsurteil zugetragen worden, wonach mir das Urlaubsgeld in Höhe einer Vollzeitstelle zusteht. Meine bisherigen Recherchen, haben nur ergeben das dies vom Manteltarifvertag (Zahlung Urlaubsgeld) abhängt bzw. alle Urteile die gefunden habe sind aus anderen Branchen. Kann mir jemand näher Auskunft geben in welcher Höhe im Bereich Metall gezahlt werden muss bzw. eine Quelle nennen ? Für Antworten besten Dank vorab. Torsten
Mitglied inaktiv - 27.05.2002, 22:17