Guten Abend Frau Bader, ich bin seit Anfang der Schwangerschaft im individuellen Beschäftigungsverbot und erhalte Lohnfortzahlung. Entbindung ist im September. Mein Arbeitgeber ist eine kleine deutsche Niederlassungen einer ausländischen Großfirma, ich habe daher leider keinen Personalchef, den ich mal schnell fragen könnte. Mein Chef hat das Thema zwar schon aufgenommen, aber ich befürchte die Antwort aus dem Ausland wird wohl einige Tage/Wochen dauern. Ich hoffe Sie können mir schneller helfen. 1.Frage Mein Arbeitgeber zahlt uns jedes Jahr im Mai Urlaubsgeld, wenn die Niederlassung letztes Jahr gute Auftragszahlen hatte. Einmalzahlung von 500eur. Im Mutterschutzgesetz ist die Rede von Lohnfortzahlung während des Beschäftigungsverbots in Höhe des Durchschnitts der drei Monate vor Eintreten der Schwangerschaft. Bedeutet das, dass mir die 500eur nicht gezahlt werden, da sie nicht Teil der der drei Monatsgehälter vor der Schwangerschaft waren? Oder sind solche Einmalzahlungen dennoch zu zahlen? 2.Frage Ich bin im Außendienst tätig (IT Branche mit Projekteinsätzen bei unseren Kunden) und durfte bisher mein IT Equipment (Handy, Tablet und Notebook) auch uneingeschränkt privat nutzen. Mir wurde dafür auf der Gehaltsabrechnung einfach ein Betrag X abgezogen und ich bekam ein gemindertes Nettogehalt. Dafür trug mein Arbeitgeber alle Kosten für die Geräte sowie für die privat verbrauchten Telefonminuten, Datenvolumen etc. Da ich diese Geräte nun zurückgebe und bis Ende der Elternzeit nicht mehr nutzen werde stellt sich mir die Frage ob meine Lohnfortzahlung ab Zeitpunkt der Rückgabe um den Betrag X wieder erhöht wird (wäre ja der Fall, wenn das Mutterschutzgesetz von Bruttodurchschnittslohn ausgeht) oder ob ich weiterhin nur die Lohnfortzahlung in der Höhe kriege, als ob ich alle drei Geräte weiter nutzen würde (wäre ja der Fall, wenn das Mutterschutzgesetz von Nettodurchschnittslohn vor der Schwangerschaft ausgeht) Danke für Ihre Tipps! Zottelbär17
von Zottelbär17 am 16.03.2018, 17:13