Frage: urlaubsgeld und weihnachtsgeld

Hallo ich gehe Anfang November in den Mutterschutz. Das Kind soll um den 22.12. zur Welt kommen. Danach bin ich ja noch 8 Wochen im Mutterschutz. Bekomme ich Weihnachts- und Urlaubsgeld. Die Auszahlungen erfolgen im November und Juni. Meine Firma gehört einem Tarifvertrag an. Natürlich will ich in der Firma nicht zu viel nachfragen. Wo kann ich mich informieren, ob ich diese Gelder erhalte. Muss mein Chef weiter VWL zahlen, wenn er es bis jetzt immer fleißig tut?

Mitglied inaktiv - 13.07.2003, 23:31



Antwort auf: urlaubsgeld und weihnachtsgeld

Hallo, inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während des EU ruht. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.07.2003



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