Frage: Urlaubsgeld im Mutterschutz

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frage hat eine etwas komplizierte Vorgeschichte! Als Erzieherin in einer ev. Einrichtung ist mein Arbeitsvertrag bis zum 31.07.2001 befristet, da ich eine Erz.-Urlaubsvertretung für 3 Jahre war. Nun bin ich selbeer am 09.03.2001 in Mutterschutz gegangen und bekam meinen kompletten Urlaubsanspruch bis Vertragsende noch vor diesem Mutterschutz. Urlaubsgeld im öff. Dienst gab es immer am 15.07 eines jeden Jahres. Mein Mutterschutz ging bis einschließlich 21.06.2001 und somit auch mein Gehalt. Aber ich habe kein Urlaubsgeld (nicht mal 7/12) im Juli bekommen. Bei meiner telefonischen Nachfrage im Haus d.Kirche teilte man mir mit, daß ich bis zum 31.03 der Krche hätte dienen müssen, um Urlaubsgeldanprüche zu haben. Mein Pech war daß mein Mutterschutz am 09.03 anfing und ich somit kein Anspruch auf das Geld habe. Hätte ich den Mutterschutz freiwillig sppäter angetreten, hätte ich 3 Monate Dienst erfüllt und das Geld bekommen. Meine Frage nun: 1. Kann die Schwangerschaft und der angetretene Mutterschutz ein finanzieller NAchteil für eine Frau sein? 2. Hat man nicht das Recht auf vollen Mutterschutz ohne in Gefahr zu laufen finanzielle Nachteile zu haben? 3. Bei der Berechnung der Urlaubstage wurden die 14 Wochen Mutterschutz auch als geleistete Zeit gerechnet!Warum nicht beim Geld? Mit freundlichen Gruß Katja

Mitglied inaktiv - 19.07.2001, 22:07



Antwort auf: Urlaubsgeld im Mutterschutz

Liebe Katja, ja, das ist zulässig 1. Ja, denn Sie haben ja auch nur begrenzt gearbeitet. Es gilt der Grundsatz "Lohn für Arbeit" 2. Ja, denn dazu gibt es keine gestzl. Regelung. Ein Anspruch besteht also nur vertraglich-und bei Ihnen ist es eben vertragl. klar geregelt 3.s.o. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.07.2001



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