Urlaubsgeld / Vermögenswirksame Leistungen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsgeld / Vermögenswirksame Leistungen

Liebe Frau Bader, ich habe zwei Fragen: 1. Wenn der Mutterschutz in den Jahresanfang fällt und der Erziehungsurlaub so liegt, daß der Arbeitnehmer aufgrund eines befristeten Arbeitsverhältnisses nicht an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt (Bsp. Mutterschutz bis Mitte Februar 2001, Erziehungsurlaub bis Ende 2001, Vertrag endet aber Mitte 2001), kann der Arbeitnehmer sich den im Mutterschutz erworbenen Urlaub ja auszahlen lassen. Beinhaltet diese Auszahlung das Arbeitsentgeld für diese Tage und das dafür anfallende Urlaubsgeld? 2. Wenn in keiner individuellen arbeitsrechtlichen Regelung (Manteltarifvertrag, Arbeitsvertrag usw.) etwas über die Fortzahlung der VL im Mutterschutz und Erziehungsurlaub steht, liegt das dann rein im Ermessen des Arbeitgebers, ob er diese weiterzahlt oder kann man da eventuell eine bestimmte betriebliche Praxis geltend machen? Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen

Mitglied inaktiv - 14.11.2000, 19:13



Antwort auf: Urlaubsgeld / Vermögenswirksame Leistungen

Liebe Claudia, 1. Verstehe die Frage nicht so ganz. Im Mutterschutz bekommt man Mutterschaftsgeld, keinen Lohn, im EU erhält man u.U. EG, aber keinen Lohn. Erholungsurlaub berechnet sich nur nach den gearbeiteten Tagen + den Tagen im Mutterschutz (6 Wo. vorher 8 bzw. 12 Wo nachher). Für den EU gibt es keinen Erholungsurlaub. Wenn "abarbeiten" des Urlaubs nicht möglich ist, wird er ausgezahlt. War das die Frage? 2. Zwei Möglichkeiten: a. Gleichbehandlungsgrundsatz: Alle AN haben das schon immer so bekommen b. Betriebl. Übung: mind. 3 x gezahlt ohne Vorbehalt Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.11.2000



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