Liebe Frau Bader, ich habe zwei Fragen: 1. Wenn der Mutterschutz in den Jahresanfang fällt und der Erziehungsurlaub so liegt, daß der Arbeitnehmer aufgrund eines befristeten Arbeitsverhältnisses nicht an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt (Bsp. Mutterschutz bis Mitte Februar 2001, Erziehungsurlaub bis Ende 2001, Vertrag endet aber Mitte 2001), kann der Arbeitnehmer sich den im Mutterschutz erworbenen Urlaub ja auszahlen lassen. Beinhaltet diese Auszahlung das Arbeitsentgeld für diese Tage und das dafür anfallende Urlaubsgeld? 2. Wenn in keiner individuellen arbeitsrechtlichen Regelung (Manteltarifvertrag, Arbeitsvertrag usw.) etwas über die Fortzahlung der VL im Mutterschutz und Erziehungsurlaub steht, liegt das dann rein im Ermessen des Arbeitgebers, ob er diese weiterzahlt oder kann man da eventuell eine bestimmte betriebliche Praxis geltend machen? Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen
Mitglied inaktiv - 14.11.2000, 19:13