Frage: Urlaubsberechnung

Leider kann ich in der Suchfunktion diese Frage nicht finden, also stelle ich sie persönlich. Wie berechne ich den mir zustehenden Urlaubsanspruch ? Ich bin am 20.März 2001 ausgezählt. Wird nun der Urlaub für 2001 nur bis zum errechneten Entbindungstermin berechnet oder bis Ende der Zahlung des Mutterschaftsgeldes ? Arbeite in einem kleinen Betrieb und keiner weiß darüber Bescheid. Vielen Dank Martina

Mitglied inaktiv - 21.11.2000, 08:51



Antwort auf: Urlaubsberechnung

Liebe Martina, der Urlaub wird einschließlich der gesamten Mutterschutzfrist nach der Geburt berechnet. Wenn Ihr Chef das nicht glaubt: Es gibt eine Broschüre, da steht auch das Gesetz drin, zu bestellen bei www.bmfsfj.de Gruß NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.11.2000



Antwort auf: Urlaubsberechnung

Hallo Frau Bader, somit würde sich ja für mich folgende Berechnung ergeben: Urlaubsanspruch p.J. = 25 Tage vorauss. ET = 25.04.01 - Zwillinge !!! Ende Mutterschutz (12 Wochen nach Geburt)= 18.07.01 = 25:12x7 Monate = 15 Tage Anspruch Ist es richtig, daß ich den Juli voll einbeziehe? Ist die Berechnung überhaupt so. i.O.? Vielen Dank und liebe Grüße, Pedi

Mitglied inaktiv - 30.12.2000, 14:51