Leider kann ich in der Suchfunktion diese Frage nicht finden, also stelle ich sie persönlich.
Wie berechne ich den mir zustehenden Urlaubsanspruch ? Ich bin am 20.März 2001 ausgezählt. Wird nun der Urlaub für 2001 nur bis zum errechneten Entbindungstermin berechnet oder bis Ende der Zahlung des Mutterschaftsgeldes ?
Arbeite in einem kleinen Betrieb und keiner weiß darüber Bescheid.
Vielen Dank Martina
Mitglied inaktiv - 21.11.2000, 08:51
Antwort auf:
Urlaubsberechnung
Liebe Martina, der Urlaub wird einschließlich der gesamten Mutterschutzfrist nach der Geburt berechnet. Wenn Ihr Chef das nicht glaubt: Es gibt eine Broschüre, da steht auch das Gesetz drin, zu bestellen bei www.bmfsfj.de
Gruß
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.11.2000
Antwort auf:
Urlaubsberechnung
Hallo Frau Bader,
somit würde sich ja für mich folgende Berechnung ergeben:
Urlaubsanspruch p.J. = 25 Tage
vorauss. ET = 25.04.01 - Zwillinge !!!
Ende Mutterschutz
(12 Wochen nach Geburt)= 18.07.01
= 25:12x7 Monate = 15 Tage Anspruch
Ist es richtig, daß ich den Juli voll einbeziehe?
Ist die Berechnung überhaupt so. i.O.?
Vielen Dank und liebe Grüße,
Pedi
Mitglied inaktiv - 30.12.2000, 14:51