Hallo Frau Bader,
Ich bekomme laut Termin am 21.6.2009 mein Baby! Nun arbeite ich Vollzeit und mir steht im Jahr 27 Tage zu. Mein Mutterschutz beginnt am 9.5 und endet am 21.8.2009. ich werde dann in die angemeldeten Elternzeit gehen.
Wieviel Tage Urlaub stehen mir für 2009 zu. Mein AB sagte zu mir bis ende April wären es 7 Tage.
Bei meinem ersten Kind (anfang Juli 97 geb) habe ich über 20 Tage urlaub bekommen.
Wie rechnet man sich die Urlaubstage aus.
Bei 27 Tage im jahr wären es aufgeteilt auf den Monat 2,25 UT für einen Monat.Ist dies richtig gerechnet?
Bitte um Antwort damit ich das meinen Arbeitgeber erklären kann und vetl schriftlich niederlege.
Vielen Dank für ihre Antwort
lg Anina
PS Kann mein Arbeitgeber mich in der Elternzeit kündigen?
Mitglied inaktiv - 24.01.2009, 17:37
Antwort auf:
Urlaubsberechnung.
Hallo,
alle Antworten richtig :-)
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.01.2009
Antwort auf:
Urlaubsberechnung.
nur schon mal kurz:
Du erwirbst Urlaubsansprüche bis August einschließlich.
= 18 Tage
§ 17 BErzGG
Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr aus dem Arbeitsverhältnis zusteht, für jeden vollen Kalendermonat, für den der Arbeitnehmer Elternzeit nimmt, um 1/12 kürzen.
LG.
Bobcat
Mitglied inaktiv - 24.01.2009, 18:41
Antwort auf:
Urlaubsberechnung.
Hallo Bobcat
danke für die antwort. Besteht auch urlaubsanspruch in der elternzeit für das Jahr 2010 ?
lg anina
Mitglied inaktiv - 24.01.2009, 20:00
Antwort auf:
Urlaubsberechnung.
Hi,
während der EZ erwirbt man keinen Urlaub, es sei denn man Arbeitet. Nimmt man EZ kann einem im Normalfall auch nicht gekündigt werden.
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 24.01.2009, 20:09