Liebe Frau Bader,
Ich bin derzeit noch in elternzeit und habe aufgrund eines beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft 27 Tage resturlaub.
Vor meiner elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet.
Nach meiner Auffassung müssen diese Tage mit dem Vollzeitgehalt vergütet werden, richtig ?
Ich komme in elternteilzeit mit 30 Stunden zurück und mein Arbeitgeber möchte den Urlaub den ich dann nach Ende der elternzeit nehmen werde mit dem 30 Stunden Gehalt vergüten.
Was kann ich tun damit es korrekt vergütet wird?
Vielen Dank für Ihre Mühe,
Caroline
von
MeibertBerlin
am 20.02.2018, 12:34
Antwort auf:
Urlaubsberechnung / Vergütung nach Elternzeit
Hallo,
Da haben Sie recht.
Es gibt zwei Möglichkeiten, mentweder der Urlaub wird Stunden mäßig auf 30 Stunden herunter gebrochen oder sie nehmen ihn nach der Elternzeit. Wenn Sie nämlich in Vollzeit nehmen, unterbrechen Sie die Elternzeit und haben kein Anspruch auf Elterngeld.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.02.2018
Antwort auf:
Urlaubsberechnung / Vergütung nach Elternzeit
sonder du kannst ihn nehmen. ob nun voll oder teilzeit ist egal. du hast 27 tage rest, also kannst du auch 27 tage jetzt nehmen. vergütet wird urlaub nur, wenn du kündigst, dann bekommst du ihn ausgezahlt
von
mellomania
am 20.02.2018, 14:29
Antwort auf:
Urlaubsberechnung / Vergütung nach Elternzeit
Hallo, danke dir für die Antwort.
Was ich meine ist: wenn ich z.b. den Oktober komplett Urlaub nehme erhalte ich in dem Monat mein früheres Gehalt z.b. 2000€ oder wird dann das neue Teilzeitgehalt abgerechnet mit dann rubtergerechnet 1500€ . Das macht ja nun einen Unterschied.
Soweit ich weiß muss der Urlaub so wie erworben vergütet werden.
Vielleicht ist es jetzt besser verständlich :-)
Lg
von
MeibertBerlin
am 20.02.2018, 14:34
Antwort auf:
Urlaubsberechnung / Vergütung nach Elternzeit
Vielen lieben Dank für die Antwort, Frau Bader!
von
MeibertBerlin
am 20.02.2018, 17:29