Urlaubsauszahlung nach Elternzeit? (lang)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsauszahlung nach Elternzeit? (lang)

Hallo, ich hab da einige Fragen hoffe sie können mir helfen???! Ich versuche mal die kurzform. :-) Meine Elternzeit endet am 05.05.2008, ich habe schon jetzt die Kündigung zum 05.05.2008 an meinen Arbeitgeber geschrieben. Das ist allerdings schon drei Wochen her und eine Bestätigung habe ich noch nicht erhalten! Soll ich eine Erinnerung schreiben oder noch abwarten! Nach grossen Problemen und sehr heftigen Mobing gegen mich wärend meiner SS möchte ich dort nicht mehr arbeiten! Können sie mir sagen wie das jetzt abläuft? Bin in dieser Firma seit 2002 beschäftigt. Sept.04 wurde ich schwanger, Nov04 wurde ich aufgrund Psychischer Belastungen krank geschrieben, bis zum Mutterschutz ende März05. Habe ich noch Recht auf eine Urlaubsauszahlung vom Jahr 2004/2005. Da wären ja noch ein paar Tage über. Muss ich dann die Lohnsteuerkarte 2008 hinschicken? Ich weiss auch aufgrund der Probleme bzgl. meines Zwischenzeugnisses, das mein Arbeitgeber mir bestimmt nochmal einen reinwürgen möchte. Können sie mir ein paar Tipps gebe wie ich mich verhalten soll wenn er sich wieder quer stellt!??? Ich möchte einfach nur meine Ruhe aber auch mein Recht, ich mache zehn Kreutzzeichen wenn ich nicht mehr Angestellte in dieser Firma bin. Das geht mir alles immernoch ziemlich an die Psyche und bereitet mich schlaflose Nächte. Vielen Dank schon mal im Voraus lg vicky

Mitglied inaktiv - 08.10.2007, 11:20



Antwort auf: Urlaubsauszahlung nach Elternzeit? (lang)

Hallo, 1. Abwarten. Die Kü. braucht keine Bestätigung, nur nach ca. 2 Wo. fragen, ob sie angekommen ist. 2.Lohnesteuerkarte hinschicken 3. Urlaubsanspruch ja, wenn der Uralub wegen der SS/ BV nicht genommen werden konnte 4. Melden Sie sich beim AA Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.10.2007



Antwort auf: Urlaubsauszahlung nach Elternzeit? (lang)

Hallo, habe so ein ähnliches Problem, und habe soeben von meinem rechtsanwalt gesagt bekommen, dass mir nur DER Urlaub noch zusteht, von dem Jahr, in dem der Erziehungsurlaub begann. bei dir wohl dann nur 2005. Ob das aber stimmt, weiß ich nicht. Lg Reni

Mitglied inaktiv - 09.10.2007, 18:49



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Anspruch auf eine gleichwertige Stelle nach Elternzeit?

  Sehr geehrte Frau Bader, in 6 Tagen endet meine Elternzeit. Ich habe mich im letzten Jahr rechtzeitig bei meinem Arbeitgeber gemeldet und meine Rückkehr angekündigt, bzw. in Erinnerung gerufen.  Es hat sich bis kurz vor Weihnachten keine Stelle ergeben und ich sollte mich lt. der PA auf eine höherwertige Stelle (minimal höheres Einkomme...


Teilzeitarbeit nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.


Teilzeitarbeit nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.


Mutterschutzgeld nach Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung

Hallo Frau Bader, ich bin im Beamtenverhältnis. Ich habe zwei Kinder und befinde mich aktuell noch in Elternzeit. Ich arbeite während der Elternzeit Teilzeit bei meinem Arbeitgeber, auf 20%.  Mir stellt sich die Frage wie viel Mutterschutzgeld ich bekomme, wenn ich während der noch laufenden Elternzeit schwanger werden würde und entbinde. Be...


Nach Elternzeit wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren

Hallo ich würde gern wieder meinen Job arbeiten aber da ist das Problem, dass es da nur 12 Stunden Dienste gibt. Das ist in der Sicherheit und da ist halt das Problem, dass ich meine Tochter 8 Stunden in der Krippe abgebe und somit nur einen Arbeitsplatz mit 6 Stunden antreten kannund ich bin auch nicht mobil bin auf dem Bus angewiesen und da w...


Nach Elternzeit nochmal 1 Jahr dranhängen oder lieber kündigen

Hallo hier die Kleene hab noch mal eine Frage und zwar ist das Problem bei mir dass mein Arbeitgeber mir nach meiner Elternzeit keine Teilzeitstelle anbieten kann ich somit gezwungenermaßen gezwungen bin selber zu kündigen und da wollte ich jetzt fragen ich habe gehört man kann auch nach dem ein Jahr was man beantragt hat Elterngeld, dass man da n...


Nach Elternzeit Arbeitslosengeld

Hallo,  Aktuell bin ich in Elternzeit seit der Geburt meiner Zwillinge im November 2022. Mein Arbeitsvertrag würde leider kurz vor der Geburt nicht verlängert. Nun bin ich in der 13 Woche erneut Schwanger. Mein Elterngeld bekomme ich bis Mitte Juli und mein Entbindungtermin ist Anfang Oktober. Jetzt sagt die Krankenkasse das ich wenn ich in der...


Gehalt nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, Können Sie mir bei folgender Frage weiterhelfen? Ich befinde mich momentan in elternzeit, diese wird aber bald enden.  Vor der Elternzeit war ich auf Vollzeit als Abteilungsleitung angestellt. Diese Stelle wurde nun anderweitig besetzt. Im Gespräch mit meinem Chef, möchte er mir nun mein Gehalt kürzen, da ich in meiner b...


Urlaubsanspruch nach Elternzeit (VZ/TZ Wechsel)

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in EZ und werde im Herbst mit TZ in EZ wieder starten. Ich habe noch recht viel Resturlaub (ca. 20 Tage), den ich in Vollzeit erwirtschaftet habe und dann nach und nach in Anspurch nehmen möchte. Ich lese hierzu verschiedenes und hoffe Sie können aufklären: - Habe ich einen Anspruch auf analoges VZ-Gehalt fü...


Wiedereinstieg nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader,    2020 bin ich in Elternzeit mit dem ersten Kind gegangen habe die Elternzeit zuerst auf 1 Jahr gegeben habe diese dann verlängert bis zum Tag als ich mit dem zweiten Kind in Mutterschutz bin. Habe in der elternzeit nach einem Jahr schon einen Minijob beim arbeitgeber gemacht.    Hatte bei Kind zwei, zwei Jahr...