Hallo Frau Bader!
Mir wurde gestern mitgeteeilt, dass 12 Urlaubsstunden gestrichen werden. Wir haben Jahresarbeitszeitkonten die von September bis August gerechnet werden. Für diese 12 Monate wurden meine Urlaubsstunden ursprünglich berechnet. Nun wurde mir gestern eröffnet, das ich nur Urlaubsanspruch für 10 Monate hätte, weil die Monate Juli und August schon zum Mutterschutz gehören und ich in dieser Zeit keinen Urlaubsanspruch hätte. Ist das so richtig?
Danke, Silke
Mitglied inaktiv - 13.05.2004, 08:37
Antwort auf:
Urlaubsansprüche
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Dies alles ist geregelt im MuSchG und BerzGG.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.05.2004