Frage: urlaubsanspruch

hallo- ich habe 32 ut im jahr einschl. sa mein et ist vorauss.am 19.07.03. wieviel urlaub steht mir eigentlich zu wenn ich danach 1 jahr erziehungsurlaub nehme? liege ich mit 20 tagen richtig? vielen dank

Mitglied inaktiv - 09.03.2003, 20:40



Antwort auf: urlaubsanspruch

Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Dies alles ist geregelt im MuSchG und BerzGG. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.03.2003



Antwort auf: urlaubsanspruch

Hallo. et 19.07.03 ist deine termin für geburt? dann hast du noch die 8 wochen danach anspruch. im klartext du hast bis 10.09.03 anspruch ich tippe mal auf 25tage ungefähr oder 24

Mitglied inaktiv - 10.03.2003, 14:33



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Urlaubsanspruch

Hallo ich habe 3 fragen, hoffe sie können sich die Zeit nehmen und diese beantworten. 1. mein erstes Kind wurde genau am ET geboren. Aktuell bin ich schwanger, was passiert mit dem Muschu wenn ich zB 2 Wochen vor ET entbinde? Wird diese Zeit dann hinten angehängt? 2. im Vertrag steht: der Ag kann den Urlaub um 1/12 für jeden vollen Monat kürzen, ...


Urlaubsanspruch vor Mutterschutz

Hallo, Wie sieht es denn mit Urlaub vor dem Mitterschutz aus ? Ich habe mal gelesen das Ich meinen vollen Urlaubsanspruch vor dem MS nehmen darf , oder ist das falsch ? Bei meiner Tochter 2018 hat mein AG mir erst alle Urlaubstage gegeben und mich dann erst ins BV geschickt. Aktuell bekomme Ich bei meinem neuem AG kein BV und mein Arzt stellt...


Urlaubsanspruch im Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich meines Urlaubs. Aktuell bin ich aufgrund der Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot. Da ich eine 4 Tage Woche habe, wird mein Urlaubsanspruch auf diese umgerechnet. In einem Gespräch heute wurde mir gesagt, dass meine Urlaubstage aus dem Beschäftigungsverbot gekürzt werden, da ich nach der Elt...


Urlaubsanspruch beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, Ich versuche mich noch einmal verständlicher auszudrücken: Ich bin im Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft. Davor habe ich eine 4 Tage Woche gehabt. Da ich meinen Urlaub im Beschäftigungsverbot nicht nehmen kann, habe ich 28 Tage alten Urlaub. Dieser verfällt ja nicht, also kann ich ihn nach der Elternzeit nehmen ...


Urlaubsanspruch

Sehr geehrte Frau Bader, Ich gehe am 02.04.2024 in mutterschutz errechnete ET ist am 15.05. Anschließend gehe ich direkt in Elternzeit für 1 Jahr. Habe ich für das Kalenderjahr 2024 meinen kompletten Urlaubsanspruch von 30 Tagen ? und wenn ja könnte ich den noch vor den mutterschutz? Vielen Dank für Ihre Mühe.


Urlaubsanspruch evtl kündigung

Hallo, ich schreibe nun da ich hier einige Antworten über die Suchfunktion gelesen habe aber für meine Situation nicht ganz klar komme. Einmal habe ich etwas von Urlaubsanspruch gelesen. Ich habe mein erstes Kind am 20.06.2018 zur Welt gebracht und mein zweites fast genau drei Jahre später am 15.07. ich bin eine Woche bevor meine Elternzeit ...


Urlaubsanspruch Partnerschaftsbonus / Teilzeit / Elternzeit / Sonderurlaub

Guten Tag allerseits, am 01.04.24 soll unser Sohn auf die Welt kommen. Bei der Planung der Elternzeiten von meiner Frau und mir, sind mir folgende Fragen gekommen: 1. Mein Arbeitgeber gewährt mir auf Grund der Geburt zwei Tage Sonderurlaub. Darf/Muss ich den Sonderurlaub direkt nehmen, wenn mein Elterngeldbezugszeitraum direkt mit Geburt begi...


Urlaubsanspruch

Guten Tag Frau Bader,   Auch hier nochmal ein großes Danke, dass Sie meine Fragen immer beantworten und erklären:)    Nun ist die Elternzeit geklärt. Ich werde (voraussichtlich) am 20.02.25 wieder mein ersten Arbeitstag haben. Werde in Vollzeit zurückkehren.  Ich habe noch Alturlaub von 2023  -  9Tage. Mein Jahresurlaub sind 30 T...


Urlaubsanspruch nach Elternzeit (VZ/TZ Wechsel)

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in EZ und werde im Herbst mit TZ in EZ wieder starten. Ich habe noch recht viel Resturlaub (ca. 20 Tage), den ich in Vollzeit erwirtschaftet habe und dann nach und nach in Anspurch nehmen möchte. Ich lese hierzu verschiedenes und hoffe Sie können aufklären: - Habe ich einen Anspruch auf analoges VZ-Gehalt fü...


Besteht Urlaubsanspruch während bezahlten Urlaub?

Hallo Frau Bader, ich war zwei mal schwanger beim gleichen Arbeitgeber und habe in beiden Schwangerschaften ein BV gehabt. Dadurch habe ich viel Resturlaub. Diesen nehme ich direkt im Anschluss an die Elternzeit. Nun meine Frage hierzu: es sind circa 1, 5 Monate Urlaub, die ich nehmen werden. Habe ich in dieser Zeit wieder erneuten Anspruch? Al...