Hallo, ich bin zur Zeit nach 3 Jahren Elternzeit wieder in Teilzeit in meinem alten Betrieb tätig. Allerdings nur für 11 Wochen, danach gehe ich wieder in Mutterschutz mit anschließender Elternzeit . Wie sieht es aus mit Urlaubsanspruch? Habe ich Anspruch nur für die Zeit, die ich gearbeitet habe oder gehört auch die Mutterschutzzeit dazu? Ich freue mich auf Ihre Antwort! Vielen Dank Christiane
Mitglied inaktiv - 24.02.2003, 19:31