Hallo Frau Bader,
folgende Situation: Juli 2014 habe ich ein Beschäftigungsverbot bekommen. Ich hatte einen Urlaubsanspruch von 22 Tagen, wovon ich bis dahin keinen einzigen Tag genommen habe. Mitte Dezember ist mein Sohn geboren. Ich habe das Beschäftigungsverhältnis letzten Monat gekündigt und war aufgrund von der Geburt des 2. Kindes noch in Elternzeit. Wie viel Urlaubstage muss der Arbeitgeber mir auszahlen? Vielen Dank
von
Mina1984
am 07.05.2020, 13:55
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Urlaubsanspruch
Hallo,
zwischen den Kindern haben Sie ja länger gearbeitet. Den Urlaub konnten Sie in dem Jahr nehmen, in dem die EZ endet und im Folgejahr. Sollten Sie das nicht getan haben und es keine besondere Vereinbarung geben, ist der Urlaub weg.
Es bleibt der Urlaub aus der Zeit des Arbeitens ab 2017. Davon darf der AG um jeden Monat um 1/12 kürzen, den Sie komplett in EZ waren.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.05.2020
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Urlaubsanspruch
Wann ist Kind 1 geboren. Du hast auch Anspruch im Mutterschutz
Wann begann Mutterschutz Kind 2 und da hast du für diese Zeit auch Urlaubsanspruch.
Mitglied inaktiv - 07.05.2020, 14:02
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Urlaubsanspruch
Kind 1 ist am 22.12.2014 geboren
Kind 2 ist am 11.07.2017 geboren
von
Mina1984
am 07.05.2020, 14:18
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Urlaubsanspruch
Mutterschutz Kind 1 von 14.11.14 - 20.02.15
Kind 2 von 4.6.2017 - 10.09.17
von
Mina1984
am 07.05.2020, 15:18
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Urlaubsanspruch
Hallo,
Du hast 2014 den vollen Urlaubsanspruch von 22 Tagen.
Im Jahr 2015 Anspruch für Januar 1/12 von 22
2017 von Juni bis September, also 4/12 von 22
Wie jetzt gerundet wird, kann ich nicht sagen, ich denke es wird aufgerundet auf 10.
Also igs 32 Tage.
LG luvi
von
luvi
am 07.05.2020, 15:26
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Urlaubsanspruch
Hallo luvi, erstmal danke für deine Antwort. Warum steht mir bei Kind 1 nur 1/12 zu und nicht 2/12? Der Mutterschutz ging ja bis 20.02. Würde mir für den Februar nichts zustehen?
von
Mina1984
am 07.05.2020, 20:28
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Urlaubsanspruch
Ich würde dir sagen für Feb steht er dir zu :-)
Kürzung nur wenn ein voller! Monat in Elternzeit ist
Mitglied inaktiv - 07.05.2020, 20:58
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Urlaubsanspruch
Hallo,
Entschuldige bitte,
Ich hatte im Kopf, dass dein Mutterschutz im Januar geendet hat. Der Urlaub steht dir auch für Februar zu.
LG luvi
von
luvi
am 08.05.2020, 00:45