Hallo Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt am 13.11.2019. Da meine Firma im Dezember eine Woche Betriebsferien hat, wird mir hierfür eine Woche Urlaub abgezogen (obwohl diese Zeit in die Zeit des Geburtstermins fällt). Darf ich diesen Urlaub vor dem Mutterschutz nehmen oder verfällt diese Woche für mich? Viele Grüße
von Lenchen90 am 24.06.2019, 06:36