Hallo Frau Bäder,
Ich habe folgende Frage,
Ich bin 2013 in Beschäftigungsverbot 07.2014 Geburt und dann 2 Jahre in Elternzeit (2016) dann sofort wieder ins Beschäftigungsverbot 01.2017, dann inElternzeit gegangen... Ich würde jetzt März 2019 wieder anfangen zu arbeiten... Wieviel Urlaub würde mir nun noch zustehen, oder ist die verfallen?
Mfg Bianca
von
Bibichris
am 08.01.2019, 19:11
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
Hallo,
nach der neueren Rechtsprechung ist es so, dass die Urlaubstage jedenfalls dann nicht verfallen, wenn die Elternzeiten ineinander übergehen. Nach ihrer Schilderung ist dies nicht der Fall, Sie konnten aber den Urlaub de facto nicht nehmen, weil sie ein Beschäftigungsverbot hatten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.01.2019
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
Du solltest dir vielleicht überlegen, dass du mit deinem Arbeitgeber u.U. noch eine ganze Zeit zusammenarbeiten willst/musst und sicherlich auch mal auf sein Wohlwollen (und das der Kollegen) angewiesen sein wirst (wenn dein Kind mal krank ist, du zu irgendeinem Termin mit ihm/ihr willst etc.) - da würde ich so eine Abzocke lassen!
von
KielSprotte
am 09.01.2019, 13:17
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
@ Bianca: Sorry, die Antwort gehört zu einem anderen Thread, keine Ahnung wieso die bei deiner Frage aufgetaucht ist.
von
KielSprotte
am 10.01.2019, 12:03