Hallo Frau Bader, ich arbeite bei der Stadt in einer KiTa als Erzieherin und habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Die Bezahlung und alles weitere bezieht sich auf den TVöD . Als ich Schwanger war habe ich ein sofortiges Arbeitsverbot bekommen. Bis zudem Zeitpunkt hatte ich noch keinen Urlaub für das laufende Jahr genommen. Nun komme ich aus meiner einjährigen Elternzeit wieder! Habe ich noch Anspruch auf meinen Urlaub aus der Zeit in der ich das Arbeitsverbot hatte und wenn ja wie viel steht mir zu und ist es vielleicht auch sogar geregelt oder festgelegt wann und wie ich diesen zu nehmen habe?? Danke im Voraus für Ihre Antwort. Liebe Grüße Emmi
von Emmi 123 am 22.08.2018, 21:28