Hallo Frau Bader,
wollte mich mal nach meinen noch anteiligen Urlaubsanspruch erkundigen.
Ich entbinde Anfang März 03. Pro Monat stehen mir 2,5 Tage zu. Zähle ich die acht Wochen nach der Geburt auch noch mit? Oder nur bis März?
Vielen Dank im Voraus für Antwort. Britta
Mitglied inaktiv - 30.10.2002, 20:56
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
Liebe Britta,
man muss dabei folgendes unterscheiden:
im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Dies alles ist geregelt im MuSchG und BerzGG.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.10.2002