Liebe Frau Bader, Ich war während der kompletten Schwangerschaft krank geschrieben. Entbindungstermin war der 27.9.14. Jetzt habe ich einen Aufhebungsvertrag bekommen, da mein AG mich nicht mehr in vollem Umfang beschäftigen kann. Ich habe mich auch während der 3 Jahre Elternzeit selbständig gemacht und hätte wohl auch keinen Anspruch auf ALG, falls meine Selbständigkeit nicht klappen würde. Meine Frage nun, steht mir der Urlaub von 2014 noch zu? Bzw. was ist mit dem Urlaub während der Elternzeit? Bekommt man das ausbezahlt? Vielen Dank für ihre Bemühungen Liebe Grüße Tanja
von LennoxZ am 16.11.2017, 14:50