Hallo liebes Team, ich habe zwei Jahre Elternzeit in Anspruch genommen, jedoch die Zahlung der Elterngeldbezüge mir im ersten zahlen lassen, sodass ich ich im zweitem Jahr nix von der Elterngeldstelle bekomme. Ich habe bei meinem Arbeitgeber jetzt eine Beschäftigung auf 450€ als Geringfügig Beschäftigte, mit neuem Verrtrag für diese Zeit. Mir steht aber noch Resturlaub zu von vor der Geburt zu, muss ich den jetzt nehmen oder kann ich den auch nehmen wenn ich auf die alte Stelle zurückkehre? Vielen Dank schon mal Liebe Grüße
von Hajak99 am 07.05.2014, 21:50