Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter kam am 24.08.12 als Frühchen auf die Welt. Dadurch hatte ich 18 Wochen Mutterschutz bis zum 28.12.12. Direkt im Anschluss meines Mutterschutzes bin ich in Elternzeit gegangen. Nun zu meiner Frage: Ich hätte noch 23 Tage Urlaubsanspruch von 2012. Meinen Urlaub konnte ich nicht vor dem Mutterschutz nehmen, da ich gleich zum Anfang der Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot kam. Nun würde ich meinen Resturlaub gerne direkt nach der Elternzeit nehmen (diese geht bis zum 23.08.13). Wieviel Tage Urlaub stehen mir nun zu? Im Mutterschutz hat man doch vollen Urlaubsabspruch und erst In der Elternzeit kürzt sich dieser um 1/12 je genommenen Monat Elternzeit. Da ich ja bis zum 28.12.12 noch im Mutterschutz war, hätte ich doch noch 23 Tage Resturlaub? Meine Chefin meint das mir nur 15 Tage Resturlaub zustehen. Mfg Daniela
von daniela121287 am 21.01.2013, 12:54