Liebe Frau Bader,
mein vertraglicher Jahresurlaub beläuft sich auf 28 Tage.
Seid dem 01.Oktober 2010 bin ich wieder Vollzeit nach 1jähriger
Babypause an meinem Arbeitsplatz.
Ich bin aber erneut schwanger und gehe ab dem 29.11.2010
wieder in Mutterschutz.
Wie genau berechne ich jetzt meinen momentanen Urlaubsanspruch?
Vielen Dank und liebe Grüsse
Mitglied inaktiv - 30.10.2010, 20:03
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.11.2010
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
Mei, wie bei allen anderen auch...
Ab Oktober bis Ende des Monats in dem der MuSchu endet.
Also dieses jahr auf jeden Fall Okt-Dez.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 30.10.2010, 22:59