Hallo Frau Bader,
seit Sept. 2005 befinde ich mich (seit 20.3.08 mit dem zweiten Kind') in der Elternzeit. Ich bekomme von meinem Arbeitgeber im Dezember immer eine Gehaltsabrechnung, die als Gehalt natürlich 0€ enthält. Auf dieser sind immer 30 Tage Urlaub angegeben.
Bleibt denn der Urlaubsanspruch während der Elternzeit bestehen?
Und wenn ja, kann ich den dann nach Ende der Elternzeit nehmen?
Vielen Dank.
V. Weber
Mitglied inaktiv - 25.02.2010, 10:43
Antwort auf:
Urlaubsanspruch?
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.02.2010