Hallo,
ich habe eine Frage zu meinem Urlaubsanspruch.
Ich habe einen Sohn der ist jetzt 18 Monate und bin nun in der 19 Woche schwanger.
Seit September 2009 arbeite ich wieder halbtags.
Mein Mutterschutz beginnt dieses Mal am 30.05.10, ET ist der 11.07.10.
Nun wollte ich fragen wieviele Tage Urlaub ich dieses Jahr noch habe?
Normal habe ich für jeden Monat 2 Tage, also gesamt in einem Jahr 24 Tage. Berrechnet sich mein Urlaub nun bis zum Anfang oder bis zum Ende des Mutterschutzes? Nach dem Mutterschutz bin ich auch wieder ein Jahr in Elternzeit.
Vielen Dank im Vorraus.
LG
Tanja
Mitglied inaktiv - 03.02.2010, 15:27
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.02.2010
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
Hallo,
bis Ende Mutterschutz, also noch den ganzen Juli!
LG, Mari
Mitglied inaktiv - 04.02.2010, 10:27