Hallo Frau Bader,
verfällt der Resturlaubsanspruch,wenn man wegen Krankheit den Urlaub nicht mehr vor dem Mutterschutz nehmen kann?
Oder MUSS der AG den Resturlaub dann auszahlen?
Ich freue mich über Ihre Antwort!
Viele Grüße!Sanny
Mitglied inaktiv - 19.09.2001, 19:11
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
Hallo,
er verfällt nicht.
Ausgezahlt wird der Resturlaub aber nur wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wird.
Gruß
Petra
Mitglied inaktiv - 20.09.2001, 10:23
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
Danke Petra für Deine Info!
Wenn ich nach meinen 3Jahren Erziehungszeit also dann nicht mehr an diesen Arbeitsplatz zurückgehe und nach Ablauf der 3Jahre kündige,dann müßte mir der AG den Resturlaub von damals also ausbezahlen,richtig?
Weißt Du auch,wo diese Regelung schriftlich (für den Fall der Fälle)festgehalten ist,damit man was in der Hand hat?
Vielen Dank schonmal im Voraus!
LG Sanny
Mitglied inaktiv - 20.09.2001, 17:21