Hallo,
wird denn der Jahresurlaub wenn man in Elternzeit ist angerechnet? Also, ich bin ab dem 3.3.09 in Mutterschutz und nach dem Muschu nehm ich gleich im Anschluss Elternzeit!
Meine Frage ist, ob ich die Monate vor meinem Muschu die vollen 26 Tage Urlaub bekomme oder nur anteilig......höre irgendwie verschiedene Meinungen!
Wenn es angerechnet wird....wie?
Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort
LG
Mitglied inaktiv - 17.10.2008, 06:16
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.10.2008
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
Du bekommst für jeden vollen Monat Elternzeit anteilig Urlaub abgezogen, das heißt es steht dir für jeden Monat bis Ende Mutterschutz Urlaub zu (du musst dann deine 26 Tage auf Tage/Monat runterrechnen)
Ich hoffe, das wir irgendwie verständlich
lg, jule
Mitglied inaktiv - 17.10.2008, 21:40