Frage: urlaubsanspruch

hallo frau bader, ich habe nach der geburt meiner wzillinge am 21.08.2003 vorerst zwei jahre elternzeit beantrag und dann um weitere 4 jahre verlängerung gebeten, davon auch 3 bewilligt bekommen, somit insegsamt 5 jare elternzeit bis 21.08.2008. stehen mir meine aus betriebnlichen und krankheitlichen gründen nicht genommenen urlaubstage aus 2003 jetzt noch zu oder sind sie durch die verlängerung des eu verfallen? vielen dank, jamachi

Mitglied inaktiv - 25.03.2008, 17:15



Antwort auf: urlaubsanspruch

*schieb*

Mitglied inaktiv - 31.03.2008, 13:03



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