Frage: Urlaubsanspruch

Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter ist am 21.01.2005 geboren und ich bin danach 3 Jahre im Erziehungsurlaub gewesen. Jetzt möchte ich meinen alten Urlaub nehmen bevor ich wieder anfange. Laut meiner Rechnung habe ich noch 34 Tage Resturlaub. 26 Tage aus 2004 und 8 Tage für 1-4/05, da ich bis 1.4.05 noch Mutterschaftsgeld bekommen habe. Mein Arbeitgeber teilte mir mit, dass mir nur 17 Tage zustehen, da 1. kein Urlaubsanspruch auf den Zeitraum der Elternzeit 1/05 - 1/08 gewährt wird 2. mein Resturlaub 2004 nur 17 Tage sind, da ich 2004 neun Tage Urlaub hatte. Diese 9 Tage sind aber alter Urlaub aus 2003. Ich konnte meinen alten Urlaub bis jetzt immer auch nach dem 31.03 des Folgejahres nehmen. Vielen Dank im Voraus.

Mitglied inaktiv - 24.01.2008, 14:31



Antwort auf: Urlaubsanspruch

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise u fragen Sie allgemeiner. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.01.2008



Antwort auf: Urlaubsanspruch

Also: § 17 BNEEG / BErzGG gilt hier erst mal. Daraus ergibt sich: bis einschl. dem ganzen April stand Dir Urlaub zu, da der erste VOLLE Monat Elternzeit der Mai war. Kannst Du irgendwie nachweisen, daß der Urlaub 2003 erst in 2004 genommen wurde? Er muß Dir diesen Urlaubn aber nicht natlos an die EZ gewähren, wenn er betr. dafür hat. Du mußt ihr nur dieses oder nächstes jahr nehmen können. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 25.01.2008, 10:37



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