Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter ist am 21.01.2005 geboren und ich bin danach 3 Jahre im Erziehungsurlaub gewesen. Jetzt möchte ich meinen alten Urlaub nehmen bevor ich wieder anfange. Laut meiner Rechnung habe ich noch 34 Tage Resturlaub. 26 Tage aus 2004 und 8 Tage für 1-4/05, da ich bis 1.4.05 noch Mutterschaftsgeld bekommen habe. Mein Arbeitgeber teilte mir mit, dass mir nur 17 Tage zustehen, da 1. kein Urlaubsanspruch auf den Zeitraum der Elternzeit 1/05 - 1/08 gewährt wird 2. mein Resturlaub 2004 nur 17 Tage sind, da ich 2004 neun Tage Urlaub hatte. Diese 9 Tage sind aber alter Urlaub aus 2003. Ich konnte meinen alten Urlaub bis jetzt immer auch nach dem 31.03 des Folgejahres nehmen. Vielen Dank im Voraus.
Mitglied inaktiv - 24.01.2008, 14:31