Sehr geehrte Frau Bader,
ich befinde mich noch in Elternzeit, werde aber meine Tätigkeit ab Juni 07 in Form von Teilzeit(25h/Woche) wieder aufnehmen.
Dabei arbeite ich 3 Wochen jeden Tag und eine Woche 3 Tage. Auf wieviel Tage habe ich Urlaubsanspruch? Außer mir gibt es in unserer Firma keine Angestellten.Vorher hatte ich eine 40h/Woche mit 24Tagen Urlaub.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen Katja Thomas
Mitglied inaktiv - 08.05.2007, 09:40
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
Hallo,
Ihr Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 ArbTage=6Wo.) durch betriebsübliche Zahl der Arbeitstage (idR 5) geteilt. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentl. Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft.
Es wird dabei immer in ganzen Tagen gerechnet, d.h., wenn die Arbeitnehmerin pro Tag zB 5 Std. arbeitet, hat sie einen entsprechenden Tag frei.
Auf der anderen Seite wird aber für den Urlaub nur die Tage angerechnet, die man sonst arbeiten würde.
Wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes, für Sie vorteilhafteres geregelt ist, gilt das.
Wenn man die Tätigkeit unter dem Jahr beendet steht einem der oben errechnet Urlaub anteilig auf die Monate verteilt zu.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.05.2007