Hallo wenn man in TZ arbeitet (z.B.5 Tage vormittags) hat man da gesetzlich den selben Urlaubsanspruch wie eine Vollzeitkraft, die die Nachmittage noch mit arbeitet?? Oder kann der Chef das auch sebst bestimmen?? LG Sindy
Mitglied inaktiv - 19.04.2007, 09:37