Hallo Fr. Bader, habe einen Jahresurlaub von 20 Tagen. Nun hatte ich seit 4.9.06 ein Beschäftigungsverbot vom FA. Bin Jetzt seit 7.12. im Mutterschutz. Meine Frage: Was passiert mit dem Resturlaub von 8 Tagen? Steht er mir zu, das ich ihn ausbezahlt bekomme oder kann mein Chef ihn einbehalten oder streichen? Hab auch noch 20 Überstunden-was wird mit denen? Absetzen kann ich sie ja nicht mehr. Hoffe sie können mir helfen. Danke
Mitglied inaktiv - 11.12.2006, 12:11
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Urlaubsanspruch
Hallo,
kann man alles NACH dem EU nehmen (bis zu einem Jahr nach dem Ende)!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.12.2006
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Urlaubsanspruch
du kannst dir den urlaub und die überstunden auszahlen lassen oder hebst ihn auf bis nach der elternzeit.
lg two_kids
Mitglied inaktiv - 11.12.2006, 13:01
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Urlaubsanspruch
Ausbezahlen geht nicht - nur bei Beendigung des Vertrages!!!
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.12.2006