Sehr geehrte Frau Bader,
ich gehe am 29.4.06 in den Mutterschutz. Bekomme ich nur bis zum 29.4.06 meinen Erholungsurlaub angerechnet oder endet die Anrechnung meines Erholungsurlaubes nach den 8 Wochen nach der Geburt? Ist diese Regelung gesetzlich geregelt?
Vielen Dank
willma
Mitglied inaktiv - 06.12.2005, 09:00
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Dies alles ist geregelt im MuSchG und BErzGG.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.12.2005
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
du bekommst bis zum ende des mutterschutzes urlaub, also bis einschließlich juni.
lg two_kids
Mitglied inaktiv - 06.12.2005, 11:02
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
Hallo! Für jeden Monat, in den auch nur EIN Tag des Mutterschutzes fällt hast Du VOLLEN Anspruch auf Urlaub (wenn Du dann in EZ gehst).
Bis wann ist MuSchu geplant? (bin zu faul zum Rechnen).
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 06.12.2005, 23:25