Hallo, ich habe da mal eine von vielen Fragen. Mein ET ist der 11.06., d.h. Mutterschutz beginnt am 30.04. und endet dann ja 8 Wochen nach Entbindung, d. h. wenn das Kleine pünktlich kommt, am 23.07. Da es doch rechtlich so ist, daß man Anspruch auf den Jahresurlaub hat,wenn man über den 30.06. eines Jahres beschäftigt ist, stellt sich mir jetzt die Frage, ob ich - da der Mutterschutz ja fast bis Ende Juli läuft - meinen gesamten Jahresurlaubsanspruch 2005 vor Antritt des Mutterschutzes nehmen kann. Oder ist es vielleicht so, dass ich dann nur den Urlaub bis Juli nehmen kann ? Ich werde voraussichtlich bei dieser Firma nicht mehr arbeiten. Vielleicht können Sie mir helfen, wäre unheimlich wichtig für mich. Gruß, boogiebaer
Mitglied inaktiv - 09.02.2005, 12:40