Hallo,
ich habe eine Frage zu meinem Urlaubsanspruch:
Errechneter Geburtstermin war der 25.03.2014
Geburtstermin 15.03.2014
Somit wurde meine Tochter 6 Arbeitstage zu früh geboren. Meinen Mutterschutz habe ich damit 6 Tage zu spät angetreten. Sollten Diese Tage mir nicht wieder zustehen?
Ich arbeite jetzt 20 % und die Pesonalabteilung stellt mir für letztes Jahr nur 1 Tag zur Verfügung.
DANKE.
von
CaroB
am 03.08.2015, 15:21
Antwort auf:
Urlaubsanspruch wenn Kind zu früh kommt
Hallo,
die Tage, die sich der Mutterschutz wegen Geburt vor dem ET verkürzen werden hinten drangehängt. Man muss auf jeden Fall 6 + 8 (12) Wochen haben.
Urlaubsanspruch hat man bis einschließlich für den Monat, in dem der Mutterschutz endet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.08.2015
Antwort auf:
Urlaubsanspruch wenn Kind zu früh kommt
Du hast sogar einschließlich des Mutterschutzes nach Geburt Urlaubsanspruch. In deinem Fall also bis einschließlich Mai.
Die 6 Tage spielen in dem Fall keine Rolle.
Paragraph 17 im Mutterschutzgesetz
von
allmountain
am 03.08.2015, 15:50
Antwort auf:
Urlaubsanspruch wenn Kind zu früh kommt
Da sich dein Mutterschutzende nicht verändert hat, verändert sich auch dein Urlaubsanspruch nicht.
Deine Mutterschutzzeit verlagert sich nur etwas. Statt 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt (= 20.05.14), sieht es nun so aus:
5 Wochen und 1 Tag vor der Geburt, 8 Wochen nach der Geburt + 6 Resttage vom vorgeburtlichen Mutterschutz (=20.05.14)
(eigentlich wird in Kalendertage gerechnet, aber das macht nix, es bleibt beim ursprünglichen Ende des Mutterschutzes!)
Wenn du direkt nach dem MuSchu in die Elternzeit gegangen bist, warst du erst ab Juni komplette Monate in Elternzeit. Der Jahresurlaub 2014 darf dir gekürzt werden für die Monate Juni bis Dezember (= 7 Monate = 7/12 vom Jahresurlaub)
Für das Jahr 2015 und deiner 20%-Teilzeit...da kommt es darauf an, wieviele Tage du pro Woche vor der EZ gearbeitet hast und wieviele Tage es nun sind.
Hattest du vorher eine 6-Tage-Woche und 30 Tage Urlaub
und machst jetzt eine 1-Tage-Woche, dann sind es 5 Tage Urlaub
(bei 2-Tage-Woche = 12 Tage,
bei 3-Tage-Woche 18 Tage,
bei 4 Tage-Woche 24 Tage....)
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 03.08.2015, 15:56