Urlaubsanspruch wenn Kind zu früh kommt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch wenn Kind zu früh kommt

Hallo, ich habe eine Frage zu meinem Urlaubsanspruch: Errechneter Geburtstermin war der 25.03.2014 Geburtstermin 15.03.2014 Somit wurde meine Tochter 6 Arbeitstage zu früh geboren. Meinen Mutterschutz habe ich damit 6 Tage zu spät angetreten. Sollten Diese Tage mir nicht wieder zustehen? Ich arbeite jetzt 20 % und die Pesonalabteilung stellt mir für letztes Jahr nur 1 Tag zur Verfügung. DANKE.

von CaroB am 03.08.2015, 15:21



Antwort auf: Urlaubsanspruch wenn Kind zu früh kommt

Hallo, die Tage, die sich der Mutterschutz wegen Geburt vor dem ET verkürzen werden hinten drangehängt. Man muss auf jeden Fall 6 + 8 (12) Wochen haben. Urlaubsanspruch hat man bis einschließlich für den Monat, in dem der Mutterschutz endet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.08.2015



Antwort auf: Urlaubsanspruch wenn Kind zu früh kommt

Du hast sogar einschließlich des Mutterschutzes nach Geburt Urlaubsanspruch. In deinem Fall also bis einschließlich Mai. Die 6 Tage spielen in dem Fall keine Rolle. Paragraph 17 im Mutterschutzgesetz

von allmountain am 03.08.2015, 15:50



Antwort auf: Urlaubsanspruch wenn Kind zu früh kommt

Da sich dein Mutterschutzende nicht verändert hat, verändert sich auch dein Urlaubsanspruch nicht. Deine Mutterschutzzeit verlagert sich nur etwas. Statt 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt (= 20.05.14), sieht es nun so aus: 5 Wochen und 1 Tag vor der Geburt, 8 Wochen nach der Geburt + 6 Resttage vom vorgeburtlichen Mutterschutz (=20.05.14) (eigentlich wird in Kalendertage gerechnet, aber das macht nix, es bleibt beim ursprünglichen Ende des Mutterschutzes!) Wenn du direkt nach dem MuSchu in die Elternzeit gegangen bist, warst du erst ab Juni komplette Monate in Elternzeit. Der Jahresurlaub 2014 darf dir gekürzt werden für die Monate Juni bis Dezember (= 7 Monate = 7/12 vom Jahresurlaub) Für das Jahr 2015 und deiner 20%-Teilzeit...da kommt es darauf an, wieviele Tage du pro Woche vor der EZ gearbeitet hast und wieviele Tage es nun sind. Hattest du vorher eine 6-Tage-Woche und 30 Tage Urlaub und machst jetzt eine 1-Tage-Woche, dann sind es 5 Tage Urlaub (bei 2-Tage-Woche = 12 Tage, bei 3-Tage-Woche 18 Tage, bei 4 Tage-Woche 24 Tage....) Gruß Sabine

von SumSum076 am 03.08.2015, 15:56



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot & Mutterschutz

Guten Morgen Frau Bader, so langsam beschäftige ich mich mit der geplanten Kündigung beim jetzigen Arbeitgeber. Es gab während der Schwangerschaft zu viele Differenzen, eine Rückkehr in 2024 ist ausgeschlossen. Kurz zu den Fakten: - ich war seit dem 1.3.22 im Beschäftigungsverbot - Kind ist am 21.10.22 geboren - bis 20.12.22 im Mut...


Urlaubsanspruch Mutterschutz

Guten Morgen, wie sieht es mit dem Urlaubsanspruch im Mutterschutz aus, wenn dieser am 10.04. endet. Ich lese oft im Internet, dass für den April, dann der volle Anspruch gilt. Aber kann keine gesetzliche Grundlage finden. Könnten Sie mir diese geben? Vielen Dank!


Urlaubsanspruch bei Beschäftigungsverbot

Guten Tag, ich habe am 07.05.22 Zwillinge entbunden, der ursprünglich errechnete Entbindungstermin wäre der 17.06.22 gewesen. Nun war ich ab 04.02.22 im beschäftigungsverbot. Meine Frage ist nun, wieviel Urlaub mir, wenn ich jetzt ab Dezember wieder auf Minijob Basis beim gleichen Arbeitgeber anfange, zusteht? Ich hatte vorher Vollzeit 28 Tage Urla...


Urlaubsanspruch

Hallo ich habe 3 fragen, hoffe sie können sich die Zeit nehmen und diese beantworten. 1. mein erstes Kind wurde genau am ET geboren. Aktuell bin ich schwanger, was passiert mit dem Muschu wenn ich zB 2 Wochen vor ET entbinde? Wird diese Zeit dann hinten angehängt? 2. im Vertrag steht: der Ag kann den Urlaub um 1/12 für jeden vollen Monat kürzen, ...


Urlaubsanspruch vor Mutterschutz

Hallo, Wie sieht es denn mit Urlaub vor dem Mitterschutz aus ? Ich habe mal gelesen das Ich meinen vollen Urlaubsanspruch vor dem MS nehmen darf , oder ist das falsch ? Bei meiner Tochter 2018 hat mein AG mir erst alle Urlaubstage gegeben und mich dann erst ins BV geschickt. Aktuell bekomme Ich bei meinem neuem AG kein BV und mein Arzt stellt...


Urlaubsanspruch im Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich meines Urlaubs. Aktuell bin ich aufgrund der Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot. Da ich eine 4 Tage Woche habe, wird mein Urlaubsanspruch auf diese umgerechnet. In einem Gespräch heute wurde mir gesagt, dass meine Urlaubstage aus dem Beschäftigungsverbot gekürzt werden, da ich nach der Elt...


Urlaubsanspruch beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, Ich versuche mich noch einmal verständlicher auszudrücken: Ich bin im Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft. Davor habe ich eine 4 Tage Woche gehabt. Da ich meinen Urlaub im Beschäftigungsverbot nicht nehmen kann, habe ich 28 Tage alten Urlaub. Dieser verfällt ja nicht, also kann ich ihn nach der Elternzeit nehmen ...


Urlaubsanspruch

Sehr geehrte Frau Bader, Ich gehe am 02.04.2024 in mutterschutz errechnete ET ist am 15.05. Anschließend gehe ich direkt in Elternzeit für 1 Jahr. Habe ich für das Kalenderjahr 2024 meinen kompletten Urlaubsanspruch von 30 Tagen ? und wenn ja könnte ich den noch vor den mutterschutz? Vielen Dank für Ihre Mühe.


Urlaubsanspruch evtl kündigung

Hallo, ich schreibe nun da ich hier einige Antworten über die Suchfunktion gelesen habe aber für meine Situation nicht ganz klar komme. Einmal habe ich etwas von Urlaubsanspruch gelesen. Ich habe mein erstes Kind am 20.06.2018 zur Welt gebracht und mein zweites fast genau drei Jahre später am 15.07. ich bin eine Woche bevor meine Elternzeit ...


Urlaubsanspruch Partnerschaftsbonus / Teilzeit / Elternzeit / Sonderurlaub

Guten Tag allerseits, am 01.04.24 soll unser Sohn auf die Welt kommen. Bei der Planung der Elternzeiten von meiner Frau und mir, sind mir folgende Fragen gekommen: 1. Mein Arbeitgeber gewährt mir auf Grund der Geburt zwei Tage Sonderurlaub. Darf/Muss ich den Sonderurlaub direkt nehmen, wenn mein Elterngeldbezugszeitraum direkt mit Geburt begi...