Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes

Hallo, Ich hätte folgende Frage: Mein ET ist voraussichtlich der 03.01.2005. Meines Wissens nach hätte ich für die 8 Wochen Mutterschutz danach Urlaubsanspruch. Kann ich diesen Urlaubsanspruch schon im alten Jahr (also 2004) geltend machen? Wenn ja, muss der AG mir diesen Urlaub genehmigen oder kann er es auch ablehnen? Für eine Antort bin ich im voraus dankbar. Schöne Grüße Tanja

Mitglied inaktiv - 19.08.2004, 09:24



Antwort auf: Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes

Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate. Das heißt: für voll genomme Urlaubstage wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Dies alles ist geregelt im MuSchG und BerzGG. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.08.2004



Antwort auf: Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes

Also manchmal würde es sich schon lohnen, sich erst mal einbißchen durchs Forum zu lesen... *nerv* Gerade eine seite weiter hinten: http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?step=1&range=20&action=showMessage&message_id=27010&forum=115 Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 19.08.2004, 10:56



Antwort auf: Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes

Sorry, dass ich dich nerve, Désirée Ich hab's halt nicht gesehen....

Mitglied inaktiv - 19.08.2004, 11:54



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