Urlaubsanspruch während der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch während der Elternzeit

Hallo, bin seit 1996 in einer Firma im Beschäftigungsverhältnis. Im Oktober 2006 kam meine Tochter auf die Welt. Da hab ich die 3 Jahre Erziehungsurlaub mit meinem Arbeitgeber ausgemacht. Im Mai diesen Jahres kam mein Sohn auf die Welt. Hab auch diesmal 3 Jahre Elternzeit vereinbart. Bin nun von Mai bis Oktober nun "doppelt" in Elternzeit. Meine Fragen: Kann ich die erste Elternzeit splitten, so dass ich im Mai 2012 noch bis 0ktober 2012 Elternzeit mache? Habe auch von einem Urlaubsanspruch während der Elternzeit was gehört? Dieser verfällt anscheinend nicht. Gibt es das tatsächlich? Oder ist mir da was ins Ohr geflunkert worden? Eine Freundin und Arbeitskollegin hat mir das erzählt, die ebenfalls im Januar nochmals Mama wurde. Herzlichen Dank und viele Grüsse!

Mitglied inaktiv - 07.09.2009, 01:55



Antwort auf: Urlaubsanspruch während der Elternzeit

Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.09.2009



Antwort auf: Urlaubsanspruch während der Elternzeit

Hallo, und was hat das mit diesem Urlaubsanspruch in Elternzeit von dem ich mal was gehört hab auf sich? Gibt es sowas tatsächlich oder nicht? Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mitglied inaktiv - 08.09.2009, 12:50



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