Mein voraussichtlicher ET ist der 09. April. Ich weiß bereits, dass die Zeit des Mutterschutzes als Beschäftigungszeit gilt und man aomit auch Urlaubsanspruch für diese Zeit hat.
Wird der Urlaub anteilig berechnet, oder zählen nur volle Monate?
Ich hoffe, meine Frage kann jemand beantworten... Danke
Mitglied inaktiv - 13.08.2008, 09:47
Antwort auf:
Urlaubsanspruch während Schwangerschaft?
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.08.2008
Antwort auf:
Urlaubsanspruch während Schwangerschaft?
selbst, wenn der mutterschutz bis zum ersten eines monats geht, hat man für diesen monat VOLLEN urlaubsanspruch.
sunny
Mitglied inaktiv - 13.08.2008, 09:56