Hallo Frau Bader,
habe eine Frage zur Berechnung des Urlaubsanspruches während Mutterschutz und Elternzeit.
Ich habe ET am 09.05.2014.
Der Mutterschutz beginnt am 28.03.2014 und endet am 04.07.2014.
Ich arbeite Teilzeit, jeden Tag 5 Stunden und habe 30 Tage Urlaubsanspruch im Jahr.
Nach der Entbindung möchte ich ein Jahr bzw. 2 Jahre Elternurlaub nehmen.
Können Sie mir bitte bei der Berechnung des Urlaubsanspruches helfen?
Danke im Voraus.
LG
wlaivo
von
wlaivo
am 09.01.2014, 19:59
Antwort auf:
Urlaubsanspruch während Mutterschutz und Elternzeit
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.01.2014
Antwort auf:
Urlaubsanspruch während Mutterschutz und Elternzeit
Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen bei einer 5-Tage-Woche macht 2,5 Tage pro Monat.
Mutterschutz bis Juli, macht 7 Monate.
Also 7 x 2,5 Tage = 17,5 Tage = 18 Tage für 2014.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 09.01.2014, 22:37