Hallo Frau Bader
Ich war von Mitte August 09 bis 14. Februar 10 im Beschäftigungsverbot ( danach Mutterschutz). Für 09 hatte ich noch 16 Tage Urlaub übrig die mir auch anerkannt wurden. Wie ist das für 2010? Mein Arbeitgeber hat sich erkundigt und mir gesagt, dass ich für 2010 keinen Urlaubsanspruch habe. Ist das richtig so oder habe ich bis Anfang des Mutterschutzes anteillig Anspuch auf meinen Urlaub (Jahresurlaub 27 Tage)?
Vielen Dank für ihre Hilfe
MfG
Mitglied inaktiv - 06.10.2010, 12:23
Antwort auf:
Urlaubsanspruch während Beschäftigungsverbot
Hallo,
es ist sogar noch besser. Nach MuSchG / BEEG haben Sie bis einschließlich für den Monat Anspruch auf Urlaub, in dem der Mutterschutz endet. Wenn Ihr Mutterschutz also zB am 30.April endet, haben Sie Anspruch für 4/12 Urlaub
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.10.2010
Antwort auf:
Urlaubsanspruch während Beschäftigungsverbot
Hallo
Soweit ich weiss sogar bis zum Ende des Mutterschutzes !
Guck mal hier , da steht es auch :
http://bundesrecht.juris.de/muschg/__17.html
Mitglied inaktiv - 06.10.2010, 13:08
Antwort auf:
Urlaubsanspruch während Beschäftigungsverbot
Der Urlaubsanspruch geht sogar bis Ende des Monats, in dem der MuSchu ENDET!
Quelle: §17 BEEG
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 06.10.2010, 13:09