Ich bin etwas verwirrt über unterschiedliche Aussagen bezüglich Urlaubsanspruch vor dem Mutterschutz. Der errechnete ET für mein 3. Kind ist der 6.10.04, mein Mutterschutz würde daher bis zum 1.12.04 gehen. Anschließend möchte ich 6 Monate Elternzeit nehmen.
Mein Jahres-Urlaubsanspruch ist 30 Tage. Wird der Dezember jetzt noch voll mit eingerechnet und ich habe Anspruch auf 30 Tage, oder wird mir für diesen Monat (der ja kein ganzer Monat Elternzeit ist) trotzdem Urlaub abgezogen.
Können Sie mir da eine definitve Antwort geben?
Vielen Dank
Viele Grüße
Angela
Mitglied inaktiv - 24.03.2004, 18:29
Antwort auf:
Urlaubsanspruch vor Mutterschutz
Hallo,
beide Antworten sind richtig!
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.03.2004
Antwort auf:
Urlaubsanspruch vor Mutterschutz
Kann ich :-)
schau mal in §17 BErzGG:
http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/gesetze.html
da steht, daß nur für volle Monate EZ der Urlaub gekürzt werden kann. Dein Mutterschutz geht mind. bis 1.12, d. h. Deine EZ geht ab 2.1.204 also: Urlaubskürzung für 2004 is nich!
...außer der ET wird noch korrigiert...
Viele Grüße
Désirée
Drucke es deinem AG aus!
Mitglied inaktiv - 24.03.2004, 22:04
Antwort auf:
Urlaubsanspruch vor Mutterschutz
Hallo !
Du hast aber vorm Mutterschutz nur Anspruch auf die Urlaubstage die bis dahin auch angefallen sind -also nur bis zum 31. August !
Die Urlaubstage die während des Mutterschutzes anfallen kannst Du erst nach dem Mutterschutz oder nach der Elternzeit nehmen !
LG Jessy
Mitglied inaktiv - 25.03.2004, 09:06